Anlage-Vorschriften

- Die Gäste werden gebeten bei Ankunft sich bei der Rezeption auszuweisen und sich dort schriftlich anzumelden. 
 
- Die angemeldeten Gäste, bei einer Pfandhinterlegung von 7.- E werden eine Magnetkarte bekommen, um die Eingangsschranke zu öffnen.
 
- Die Gäste dürfen in der Anlage in den Zeiten von 7:00 - 13:00 Uhr und von 16:00 - 24:00 Uhr fahren. Ausserhalb dieser Zeit darf hier keinen Vehikelverkehr stattfinden.
 
- Die Gäste dürfen nur Kurzbesuche (max. 2 Std) empfangen. Der Besucher soll einen Ausweis bei der Direktion hinterlegen. Wenn der Besucher sich länger als 2 Std in der Anlage aufhält, wird er aufgefordert werden eine Gebühr zu entrichten.
 
- Es ist verboten um das Zelt zu graben sowie auf dem Zeltplatz und am Strand Feuer zu machen. ausserdem ist es untersagt Abdeckungen jeglicher Art anzubringen, die die Sicht der benachbarten Gäste beeinträchtigen und den Zugang zum Platz erschweren. 
 
- Zwischen 14:00 - 16:00 Uhr sowie 24:00 - 7:00 Uhr werden die Gäste gebeten die Ruhe der Anderen nicht zu stören. Aus diesem Grund ist die Benutzung von Radio, TV und musikalischen Instrumenten verboten. Ab 13:00 Uhr ist es nicht mehr erlaubt mit Autos und Mopeds auf dem Gelände zu fahren.Eltern sind dazu verpflichtet auf ihre Kinder aufzupassen, damit diese die Ruhe nicht stören.
 
- Der Zeltplatz muss bis 10:00 Uhr gesäubert und geräumt sein.Wird diese Zeit nicht eingehalten, wird dem Gast eine weitere Tagesgebühr berechnet. Ausnahmen sind mit der Direktion zu vereinbaren.
 
- Der Zeltplatz wird nur vom zuständigen Personal zugewiesen.Den Gästen ist es nicht erlaubt den zugewiesenen Platz, ohne Absprache mit der Direktion bzw. dem Personal zu wechseln.
 
- Aus Umweltschutz-Gründen sind die Gäste gebeten, sowenig wie möglich Reinigungsmittel zu verwenden.Wir sind jedem dankbar, der sich umweltfreundlich verhält.
 
- Die Gäste sind dazu verpflichtet einen Mindestabstand von 60 cm. zwischen dem eigenen Fahrzeug und der Zeltplatzabgrenzung einzuhalten.
 
- Die Benutzung von Gegenständen auf dem eigenem Zeltplatz, die Eigentum der Anlage sind ( aus der Bar, Restaurant und  Strandanlage ) ist strengstens untersagt.
 
- Die Ablassung von Flussigkeiten, die Formaldehyd entahalten , auf dem Camper-Service-Gelände ist strengstens verboten.
 
- In den Monaten Juli und August ist das Parken von Autos auf dem Campingplatz nicht gestattet. Diese müssen auf dem dazugehörigen Parkplatz abgestellt werden.
 
- Gäste der Bungalows, welche einen Parkplatz auf dem Gelände reserviert haben, dürfen nur auf dem ihnen zugewiesenen Bereich parken.
 
- Es wird darauf hingewiesen, dass gewisse Bereiche, die extra gekennzeichnet sind, durch Webcams unter Bewachung stehen und zu bestimmten Zeiten auch im Internet besichtigt werden können.  

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